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Gönnermitglied

Gönnermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich durch Beitrittserklärung zur ideellen Unterstützung des Vereinszweckes und zur Zahlung des entsprechenden Jahresbeitrages verpflichten. Die Mitgliedschaft tritt nach Bezahlung des entsprechenden Beitrages in Kraft. Gönnermitglieder besitzen kein Stimm- und Wahlrecht.

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